Kostenregelung
Die Abrechnung für naturheilkundliche und osteopathische Behandlungen erfolgt gemäß dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Die Liquidation wird ausschließlich über unseren Abrechnungsdienstleister PVS abgewickelt, wobei Sie die entsprechenden Rechnungen direkt von diesem erhalten.
Wer trägt die Kosten einer Behandlung?
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für osteopathische Behandlungen anteilig, abhängig von den individuellen Versicherungsbedingungen und dem Budget der Kasse. Um herauszufinden, ob Ihre Krankenkasse diese Leistungen abdeckt, empfehlen wir Ihnen, direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen. Zudem bieten einige Versicherungsunternehmen Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden an.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Es ist jedoch möglich, dass nicht alle Kosten vollständig erstattet werden. Daher sollte eine Rücksprache mit dem Versicherer vor der Inanspruchnahme von Behandlungen erfolgen.
Beamte des Bundes können hinsichtlich der Behandlungskosten häufig beihilfeberechtigt sein, also eine Erstattung für Heilpraktikerleistungen erhalten. Auch hier ist es ratsam, konkret bei der zuständigen Stelle nachzufragen, da nicht immer alle Kosten abgedeckt sind.
Ich bin anerkannter und zertifizierter Osteopath im Verband der Osteopathen (VFO) und erfülle somit die Qualitätsanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen.