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Kostenregelung

Die Abrechnung naturheilkundlicher- und osteopathischer Behandlungen erfolgt nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Die Liquidation erfolgt ausschließlich über unseren Abrechnungsdienstleister PVS per Rechnung.

Frau wirft Geld ins Sparschwein

Regelung der Kostenerstattung

Wer trägt die Kosten einer Behandlung?

Ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen erstatten die osteopathischen Behandlungskosten, je nach Budget, ganz oder anteilig. Ob Ihre Krankenkasse diese Leistung erbringt, können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen.
Allerdings gibt es auch Versicherungsunternehmen, die Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden anbieten.

Private Krankenversicherungen übernehmen jedoch in der Regel die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung. In manchen Fällen werden nicht alle Kosten übernommen, weshalb man vor einer Behandlung Rücksprache mit seinem Versicherer halten sollte.

Beamte des Bundes sind hinsichtlich der Behandlungskosten meist beihilfeberechtigt (Erstattung von Heilpraktikerleistungen für Beamte des Bundes). Auch hier ist eine konkrete Nachfrage ratsam, da nicht immer alle Kosten getragen werden.

Anerkannter und zertifizierter Osteopath im VFO.
(Erfüllung der Qualitätsanforderungen gesetzlicher Krankenkassen)